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71332 Waiblingen

Telefon 07151 50295990
Mobil 0152 53915688
http://www.mit-wirkung.eu

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Inhalte des oben genannten Anbieters

Einen Pflegegrad bzw. eine Pflegestufe beantragen – Wir helfen Ihnen

Pflegefall – was nun?

Wie bereiten wir unsere Kunden auf den Besuch des Gutachters (MDK, Medicproof) gut vor?

Was ist ein Pflegegrad bzw. eine Pflegestufe?

Wie wird ein Pflegegrad bzw. eine Pflegestufe festgestellt?

Meine Ansprüche bei der Pflegekasse – wie bekomme ich Pflegegeld?
 

Pflegefall was nun?

Bei diesem wichtigen Thema gibt es viele offene Fragen:

Wo stellt man den Antrag richtig? Wie wird der Pflegegrad, die Pflegestufe ermittelt?

Erfülle ich die Voraussetzungen? Gibt es Fristen zu beachten?

Und nicht zuletzt, welche Leistungen (Pflegegeld, Sachleistungen, Kombinationsleistungen) erhalte ich bei einem anerkannten Pflegegrad bzw. einer Pflegestufe?

Deshalb zahlt sich kompetente Unterstützung langfristig aus. Und genau diese Unterstützung erhalten Sie bei Mit Wirkung. Rufen Sie uns an, Telefon: 07151-50295990

Ein Pflegefall kann plötzlich, z.B. durch einen Unfall eintreten oder schleichend durch Alter oder Krankheiten, wie Demenz, Multiple Sklerose, Parkinson, Krebs...Sicher ist auf jeden Fall:
Pflege kostet viel Geld!

Es stehen dafür gesetzlich umfangreiche Leistungen der Pflegekasse zur Verfügung: Sowohl finanzielle Unterstützung für die Pflege wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kombinationsleistungen, als auch Hilfen, um Angehörige zu entlasten, wie z.B. Entlastungsleistungen, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege. Oder auch Zuschüsse zu Wohnumfeldverbesserung, zu einem Hausnotruf oder zu Hygiene Hilfsmitteln. Das kann z.B. ein Mund-Nasen-Schutz sein oder saugfähige Einmalbetteinlagen.

Voraussetzung für alle Leistungen ist ein Pflegegrad bzw. eine Pflegestufe und die richtige Beantragung. Es ist wichtig hier Fehler zu vermeiden, denn das kann sich sonst finanziell gravierend auswirken. Nachfolgend sprechen wir nun immer vom Pflegegrad. Seit dem Jahr 2017 wurden nämlich im Zuge des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) die Pflegestufen in Pflegegrade übergeleitet.
Und so ist die Reihenfolge:

1.  Es muss ein Antrag auf Erlangung des Pflegegrades bei der Pflegekasse gestellt werden. Bereits bei Antragstellung gilt es Entscheidungen zu treffen, z.B. ob man Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder welche Art von Kombinationsleistungen man in Anspruch nehmen möchte.
 

2.  Der medizinische Dienst der Krankenkasse (MDK) bzw. Medicproof (für privat Versicherte und Beihilfeempfänger) wird von der Pflegekasse beauftragt sich bei Ihnen zur Terminabsprache zu melden.
 

3.  Diese unabhängigen Ärzte oder Pflegefachkräfte führen die Begutachtung vor Ort bei Ihnen Zuhause durch. Die Begutachtung dauert ca. 1 – 1 1/2 Stunden und erfolgt seit 2017 in einem ganz neuen Begutachtungsassessment (NBA). Das ist ein Fragenkatalog mit bestehend aus verschiedenen Modulen. Damit soll festgestellt werden, wie selbständig bzw. wie unselbständig jemand seinen Alltag bewältigen kann.

Während Corona findet die Begutachtung telefonisch statt, um eine Ansteckungsgefahr mit Covid-19 zu vermeiden. 
 

4.  Nach der Begutachtung geht die Auswertung zur Entscheidung an die Pflegekasse, die sich mit einem positiven oder negativen Bescheid beim Versicherten meldet.
 

5.  Gegend diesen Bescheid kann gegebenenfalls fristgerecht Widerspruch eingelegt werden.

Eine gute Vorbereitung auf den Besuch der MDK ist sehr wichtig. Wir, von der Firma Mit Wirkung, begleiten unsere Kunden von der Antragstellung über die Vorbereitung bis hin zum Besuch des MDK ganz persönlich. Eine eingehende Prüfung des Gutachtens und gegebenenfalls Widerspruch gehören natürlich auch zu unserem Leistungsumfang.

Findet die Begutachtung aufgrund von Corona/Covid-19 weiterhin telefonisch statt, ist eine gründliche und möglichst umfangreiche, schriftliche Vorbereitung noch wichtiger. Denn darauf basiert dann zu großen Teilen das Ergebnis der Gutachter. Wir unterstützen Sie gerne, diese Dokumente, wie z.B. Selbstauskunft mit Befundberichten und Medikamentenpläne zu erstellen. Wir wissen, was wichtig ist und worauf es ankommt und bereiten Sie so bestmöglich auf die telefonische Begutachtung vor.

Nehmen Sie hierfür professionelle Hilfe in Anspruch – entlasten Sie sich.

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme

info@mit-wirkung.eu

gerne auch per Telefon:

07151 5029 5990

 

Wie bereiten wir unsere Kunden auf den Besuch des Gutachters gut vor?

 

Die persönliche Vorbereitung auf den Gutachter-Termin, sowie die Hilfe bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche sind empfehlenswert. Die Strapazen der Prüfung auf sich zu nehmen lohnt sich aber meist, denn im Falle eines positiven Bescheids kann die Pflege flexibler organisiert werden. Denn dann können Sie auf Unterstützungsleistungen wie Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Kombinationsleistungen zurückgreifen. Im Erfolgsfall erhalten Sie diese Leistungen sogar rückwirkend auf Antragstellung.

1.  Mobilität
 

2.  Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
 

3.  Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
 

4.  Selbstversorgung
 

5.  Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
 

6.  Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

 

Meine Ansprüche bei der Pflegekasse – wie komme ich an mein Geld?

Mit dem Pflegestärkungsgesetz, das zum 1.1.2017 in Kraft trat, hat der Gesetzgeber eine gute Basis geschaffen für die häusliche Pflege. Sie, als pflegender Angehöriger und Ihr „Pflegefall“ bekommen vielfältige Unterstützung auch finanzieller Art.

Das System ist sehr komplex und nicht transparent. Um die beste Versorgung zu erhalten braucht es Durchblick und Erfahrung. Wir helfen Ihnen dabei gerne, denn das ist unsere Stärke!