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Landratsamt Freudenstadt
Herrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt

http://www.landkreis-freudenstadt.de/

Landkreis Freudenstadt

160pxAbb. 1 Wappen Landkreis Freudenstadt
Basisdaten
BundeslandBaden-Württemberg
RegierungsbezirkKarlsruhe
RegionNordschwarzwald
VerwaltungssitzFreudenstadt
Adresse des LandkreisesHerrenfelder Straße 14
72250 Freudenstadt
Websitewww.landkreis-freudenstadt.de
LandratKlaus Michael Rückert (CDU)

Der Landkreis Freudenstadt ist eine Gebietskörperschaft mit Einwohnern () im Regierungsbezirk Karlsruhe in Baden-Württemberg. Er gehört zur Raumordnungsregion Nordschwarzwald. Verwaltungssitz des Landkreises ist die Große Kreisstadt Freudenstadt. Der Landkreis Freudenstadt ist hinsichtlich der Einwohnerzahl der zweitkleinste Baden-Württembergs (kleiner ist lediglich der Hohenlohekreis).

Geographie

Lage

Als Naturraum liegt der Landkreis Freudenstadt nur zum Teil im Nordschwarzwald. Die südlichen, zum Talsystem der Kinzig gehörenden Gebiete (Alpirsbach und Bad Rippoldsau-Schapbach) zählen zum Mittleren Schwarzwald. Der Ostteil des Kreisgebiets (Schopfloch, Horb am Neckar, Empfingen und Eutingen im Gäu) unterscheidet sich als Gäulandschaft vom Schwarzwald und zählt naturräumlich zu den Oberen Gäuen, die zwischen Schwarzwald und Schwäbischer Alb liegen. Hier wird das Kreisgebiet kurz vom Neckar durchflossen. Die höchste Erhebung im Landkreis ist der Dreifürstenstein auf der Hornisgrinde mit . Er ist der höchste Punkt Württembergs.

Flächenaufteilung

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Nach Daten des Statistischen Landesamtes, Stand 2015.

Naturschutz

Der Landkreis Freudenstadt besitzt folgende 18 Naturschutzgebiete:

  1. Alte Egart: 19,0 ha; Gemeinde Glatten – Gemarkung Glatten
  2. Benzinger Berg: 6,0 ha; Stadt Dornstetten – Gemarkung Aach und Stadt Freudenstadt – Gemarkung Dietersweiler
  3. Dießener Tal und Seitentäler: 483,2 ha; Stadt Horb am Neckar und Gemeinde Schopfloch – Gemarkung Oberiflingen
  4. Doxbrunnen-Steinachtal: 46,6 ha; Stadt Horb am Neckar – Gemarkung Altheim
  5. Forchenkopf: 5,9 ha; Stadt Freudenstadt – Gemarkungen Wittlensweiler und Grüntal
  6. Glaswaldsee: 101,3 ha; Gemeinde Bad Rippoldsau-Schapbach
  7. Glaswiesen und Glaswald: 54,0 ha; Gemeinde Alpirsbach
  8. Große Tannen: 14,0 ha; Gemeinde Pfalzgrafenweiler – Gemarkung Herzogsweiler und Gemeinde Seewald – Gemarkung Erzgrube
  9. Heimbachaue: 10,0 ha; Gemeinde Loßburg – Gemarkung Haslachsimonswald
  10. Kniebis-Alexanderschanze: 189,1 ha; Stadt Freudenstadt sowie Gemeinden Baiersbronn und Bad Rippoldsau-Schapbach
  11. Kugler Hang: 4,3 ha; Stadt Horb am Neckar
  12. Osterhalde: 88,4 ha; Stadt Horb am Neckar
  13. Salzstetter Horn: 152,3 ha; Stadt Horb am Neckar – Gemarkung Altheim und Gemeinde Waldachtal – Gemarkung Salzstetten
  14. Schliffkopf: 272,2 ha (davon 146,8 ha im Landkreis Freudenstadt); Gemeinde Baiersbronn (Das NSG ist zum großen Teil im Nationalpark Schwarzwald aufgegangen)
  15. Stockerbachtal: 4,8 ha; Stadt Freudenstadt – Gemarkung Grüntal
  16. Waldbrunnen: 33,3 ha; Stadt Horb am Neckar – Gemarkungen Grünmettstetten und Altheim
  17. Wertwiesen: 11,0 ha; Stadt Horb am Neckar – Gemarkung Mühlen und Gemeinde Eutingen im Gäu – Gemarkung Rohrdorf
  18. Wilder See-Hornisgrinde: 15 ha; Gemeinde Baiersbronn (das NSG ist zum großen Teil im Nationalpark Schwarzwald aufgegangen)

Nachbarkreise

Der Landkreis Freudenstadt grenzt im Uhrzeigersinn im Nordwesten beginnend an die Landkreise Rastatt, Calw, Tübingen, Zollernalbkreis, Rottweil und Ortenaukreis.

Geschichte

Der Landkreis Freudenstadt geht zurück auf das ehemalige württembergische Oberamt Freudenstadt, welches 1806/07 anstelle der alten Oberämter Dornstetten und Freudenstadt bzw. der Klosterämter Alpirsbach und Reichenbach geschaffen wurde. Ab 1810 gehörte es zur Landvogtei Schwarzwald und ab 1818 zum Schwarzwaldkreis. Im östlichen Kreisgebiet wurde 1806 das Oberamt Horb aus früher hauptsächlich zu Vorderösterreich gehörigen Gebieten gebildet. Im Südosten gab es das Oberamt Sulz. Beide Oberämter gehörten ab 1810 zur Landvogtei am mittleren Neckar und ab 1818 ebenfalls zum Schwarzwaldkreis, der 1924 aufgelöst wurde. Auch in der Zwischenzeit wechselten einzelne Orte ihre Oberamtszugehörigkeit. 1934 wurden die drei Oberämter in Kreise umbenannt und 1938 der Kreis Sulz aufgelöst. Der größte Teil kam zum Landkreis Horb, der bedingt durch Gebietsteile des preußischen Landkreises Hechingen fortan aus zwei getrennten Gebietsteilen (Nordteil mit der Kreisstadt Horb am Neckar und Südteil um Sulz am Neckar) bestand. Nach dem Zweiten Weltkrieg kamen beide Landkreise zum neuen Bundesland Württemberg-Hohenzollern und nach der Länderneugliederung 1952 im Südwesten zu Baden-Württemberg. Danach gehörten sie zum Regierungsbezirk Südwürttemberg-Hohenzollern.

Bei der Kreisreform wurde am 1. Januar 1973 der Landkreis Horb aufgelöst. Sein nördliches Gebiet kam zum vergrößerten Landkreis Freudenstadt, der auch noch die Gemeinden Dießen und Empfingen des aufgelösten Landkreises Hechingen, die Gemeinden Peterzell und Römlinsdorf des Landkreises Rottweil und die Gemeinden Bad Rippoldsau und Schapbach des ebenfalls aufgelösten Landkreises Wolfach erhielt. Die Gemeinde Fünfbronn trat er an den Landkreis Calw ab. Der südliche Teil des Landkreises Horb kam zum Landkreis Rottweil.

Bereits am 1. Januar 1971 erhielt der Landkreis die Gemeinde Reutin aus dem Landkreis Rottweil. Diese wurde in die Stadt Alpirsbach eingemeindet.

Die Gemeinde Busenweiler wechselte am 1. April 1974 in den Landkreis Rottweil und die Gemeinde Garrweiler am 1. Oktober 1974 in den Landkreis Calw. Am 1. Januar 1977 wurde der Ort Tauchert mit damals mehr als 25 Einwohnern von Forbach (Landkreis Rastatt) nach Baiersbronn umgemeindet.

Der neue Landkreis Freudenstadt umfasste nach Abschluss der Gemeindereform zunächst 17 Gemeinden, darunter vier Städte und hiervon wiederum zwei Große Kreisstädte (Freudenstadt und Horb am Neckar). Am 1. Januar 2007 wurde die Gemeinde Betzweiler-Wälde nach Loßburg eingemeindet. Damit hat der Landkreis nur noch 16 Gemeinden, darunter vier Städte. Größte Stadt ist Horb am Neckar, kleinste Gemeinde ist Wörnersberg.

Einwohnerstatistik

Die Einwohnerzahlen sind Volkszählungsergebnisse (¹) oder amtliche Fortschreibungen des Statistischen Landesamts Baden-Württemberg (nur Hauptwohnsitze).

Datum Einwohner
31. Dezember 1973 98.294
31. Dezember 1975 97.682
31. Dezember 1980 99.697
31. Dezember 1985 101.572
25. Mai 1987 ¹ 101.957
31. Dezember 1990 109.960
Datum Einwohner
31. Dezember 1995 119.166
31. Dezember 2000 120.848
31. Dezember 2005 122.579
31. Dezember 2010 119.878
31. Dezember 2015 116.233
31. Dezember 2020 118.364

Konfessionsstatistik

Laut Zensus 2011 waren 43,6 % Einwohner evangelisch und 30,7 % römisch-katholisch. 25,7 % gehörten anderen Konfessionen oder Glaubensgemeinschaft an oder waren konfessionslos. Der Anteil der Protestanten und Katholiken an der Gesamtbevölkerung sinkt jährlich um einen Prozentpunkt. Gemäß dem Zensus 2022 waren am 25. Mai 2022 36,5 % der Einwohner evangelisch, 26,6 % katholisch, und 36,9 % waren konfessionslos, gehörten einer anderen Glaubensgemeinschaft an oder machten keine Angabe.

Politik

Der Landkreis wird vom Kreistag und vom Landrat verwaltet. Das Landratsamt Freudenstadt ist die Verwaltungsbehörde des Landkreises.

Kreistag

Die Ergebnisse vergangener Wahlen zeigt folgende Tabelle:

Parteien und Wählergemeinschaften %
2024
Sitze
2024
%
2019
Sitze
2019
%
2014
Sitze
2014
%
2009
Sitze
2009
%
2004
Sitze
2004
%
1999
Sitze
1999
%
1994
Sitze
1994
%
1989
Sitze
1989
CDU Christlich Demokratische Union Deutschlands 30,0 13 26,9 11 32,9 13 32,6 15 35,8 15 40,1 17 37,1 17 37,8 17
FWV Freie Wählervereinigung für den Kreistag Freudenstadt 20,9 9 24,4 10 27,5 11 24,8 12
AfD Alternative für Deutschland 15,5 7 7,3 3
SPD Sozialdemokratische Partei Deutschlands 11,3 5 10,9 4 13,7 5 14,3 6 16,7 7 17,1 7 21,1 9 20,6 9
Grüne Bündnis 90/Die Grünen 8,4 4 11,0 5 8,1 3 8,8 4 8,4 3 6,4 2 7,9 3 7,1 3
FDP Freie Demokratische Partei 7,3 3 11,1 5 9,9 4 15,4 6 12,2 4 8,6 3 3,8 1 3,6 1
Frauen Frauen in den Kreistag 6,6 3 7,5 3 5,7 2
Die Linke Linke 1,0 0,9
REP Die Republikaner 2,5 1 2,5 1 3,1 1 2,5 3,6 1 2,2
PBC Partei Bibeltreuer Christen 0,7
WG Wählervereinigungen 23,8 11 25,2 12 25,1 12 28,6 13
Sonst. Sonstige 1,3
Gesamt 100,0 44 100,0 41 100,0 39 100,0 44 100,0 41 100,0 41 100,0 43 100,0 43
Wahlbeteiligung 60,3 % 56,7 % 49,2 % 51,4 % 52,3 % 54,8 % 66,7 % 62,5 %

Landrat

Der Kreistag wählt den Landrat für eine Amtszeit von acht Jahren. Der Landrat ist gesetzlicher Vertreter und Repräsentant des Landkreises sowie Vorsitzender des Kreistags und seiner Ausschüsse. Er leitet das Landratsamt und ist Beamter des Kreises.

Zu seinem Aufgabengebiet zählen die Vorbereitung der Kreistagssitzungen sowie seiner Ausschüsse. Er beruft Sitzungen ein, leitet diese und vollzieht die dort gefassten Beschlüsse. In den Gremien hat er kein Stimmrecht. Sein Stellvertreter ist der Erste Landesbeamte.

;Die Landräte des Landkreises Horb 1945–1972

;Die Landräte des Landkreises Freudenstadt ab 1935

Die Oberamtmänner des Oberamts Freudenstadt ab 1807 sind unter Oberamt Freudenstadt dargestellt.

Hoheitszeichen

Als Hoheitszeichen führt der Landkreis Freudenstadt ein Siegel, ein Wappen sowie eine Hiss- und eine Bannerflagge. Ferner verwendet der Landkreis ein Logo.

Partnerschaft

Seit Juli 2002 besteht eine Partnerschaft zwischen dem Landkreis Freudenstadt und dem Landkreis Tomaszowski (Lublin). Gegenstand und Ziel der Partnerschaft ist die Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Touristik, Sport, Bildung, Umweltschutz und Ökologie.

Wirtschaft und Infrastruktur

Im sogenannten „Zukunftsatlas“ belegte der Landkreis Freudenstadt im Jahr 2016 Platz 201 von 402 Landkreisen, Kommunalverbänden und kreisfreien Städten in Deutschland und zählt damit zu den Regionen mit „ausgeglichenem Chancen-Risiko-Mix“ für die Zukunft. In der Ausgabe von 2019 lag er auf Platz 178 von 401.

Verkehr

Die Königlich Württembergischen Staats-Eisenbahnen führten 1866 ihre Bahnstrecke Plochingen–Immendingen neckaraufwärts über Tübingen nach Horb und im folgenden Jahr weiter in Richtung Rottweil.

1874 erreichte auch die Bahn von Pforzheim durchs Nagoldtal die ehemalige Kreisstadt Horb. Das kurze Teilstück Eutingen–Hochdorf wurde ab 1879 auch von der damaligen Gäubahn Stuttgart–Freudenstadt mitgenutzt. Von dort ging es 1886 weiter nach Alpirsbach–Hausach (Kinzigtalbahn).

1901 wurde Freudenstadt Hbf Knotenpunkt für die Murgtalbahn, die über Freudenstadt Stadtbahnhof bis Klosterreichenbach und erst 1928 unter der Regie der Deutschen Reichsbahn weiter talab in Richtung Rastatt verkehrte. Sie wird seit Ende 2003 durch die AVG elektrisch betrieben: Es verkehren die S-Bahnlinien S31 und S41 zwischen Freudenstadt und Karlsruhe.

Die Gäubahn wird heute von einer verlängerten S41 und Regional-Express-Zügen Stuttgart–Freudenstadt bedient.

Die Hohenzollerische Landesbahn berührt seit 1901 mit der Strecke Eyach–Haigerloch den heutigen Horber Stadtteil Mühringen. Hier ruht der Personenverkehr seit 1972.

Seit 2001 gilt im gesamten Landkreis der einheitliche ÖPNV-Tarif der Verkehrs-Gemeinschaft Landkreis Freudenstadt.

Das Kreisgebiet wird an der Südostecke von der Bundesautobahn 81 (Stuttgart–Singen (Hohentwiel)) berührt. Ansonsten ist es durch Bundes-, Landes- und Kreisstraßen erschlossen. Eine wichtige Bundesstraße ist die B 500 („Schwarzwaldhochstraße“), die von Baden-Baden kommend an der westlichen Kreisgrenze Richtung Süden vorbeiführt.

Kreiseinrichtungen

Der Landkreis Freudenstadt ist Träger folgender beruflichen Schulen: Heinrich-Schickhardt-Schule (gewerbliche Schule, unter anderem mit technischem Gymnasium) Freudenstadt, Eduard-Spranger-Schule (kaufmännische Schule, unter anderem mit Wirtschaftsgymnasium) Freudenstadt, Luise-Büchner-Schule (hauswirtschaftliche Schule, unter anderem mit ernährungswissenschaftlichem Gymnasium) und dem beruflichen Schulzentrum Horb am Neckar (gewerbliche und hauswirtschaftliche Schule), ferner folgender sonderpädagogischer Bildungs- und Beratungszentren: Christophorus-Schule (Förderschwerpunkt Lernen) Freudenstadt, Roßbergschule (Förderschwerpunkt Lernen) Horb am Neckar, Eichenäcker-Schule (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) mit Schulkindergarten Dornstetten und Pestalozzischule (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) mit Schulkindergarten Horb am Neckar.

Der Landkreis Freudenstadt ist auch Träger des Krankenhauses Freudenstadt und der Klinik Hospital zum Heiligen Geist in Horb am Neckar.

Gemeinden

(Einwohner am )

Städte
  1. Alpirsbach ()
  2. Dornstetten ()
  3. Freudenstadt, Große Kreisstadt ()
  4. Horb am Neckar, Große Kreisstadt ()

Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaften und Gemeindeverwaltungsverbände

  1. Gemeindeverwaltungsverband Dornstetten mit Sitz in Dornstetten; Mitgliedsgemeinden: Stadt Dornstetten und Gemeinden Glatten, Schopfloch und Waldachtal
  2. Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Freudenstadt mit den Gemeinden Bad Rippoldsau-Schapbach und Seewald
  3. Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Stadt Horb am Neckar mit den Gemeinden Empfingen und Eutingen im Gäu
  4. Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinde Pfalzgrafenweiler mit den Gemeinden Grömbach und Wörnersberg

Weitere Gemeinden

  1. Bad Rippoldsau-Schapbach ()
  2. Baiersbronn ()
  3. Empfingen ()
  4. Eutingen im Gäu ()
  5. Glatten ()
  6. Grömbach ()
  7. Loßburg ()
  8. Pfalzgrafenweiler ()
  9. Schopfloch ()
  10. Seewald ()
  11. Waldachtal ()
  12. Wörnersberg ()

Die Gemeinden Empfingen, Glatten, Grömbach, Seewald und Wörnersberg sind mit Stand vom 31. Dezember 2021 schuldenfrei.

Gemeinden vor der Kreisreform

Vor der Kreisreform 1973 bzw. vor der Gemeindereform gehörten zum (alten) Landkreis Freudenstadt seit 1938 insgesamt 50 Gemeinden, darunter 3 Städte.

Am 7. März 1968 stellte der Landtag von Baden-Württemberg die Weichen für eine Gemeindereform. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Verwaltungskraft kleinerer Gemeinden war es möglich, dass sich kleinere Gemeinden freiwillig zu größeren Gemeinden vereinigen konnten. Den Anfang im alten Landkreis Freudenstadt machten am 1. Januar 1971 die Gemeinde Reutin, die sich mit der Stadt Alpirsbach vereinigte, sowie die Gemeinden Betzweiler und Wälde, die sich zur neuen Gemeinde Betzweiler-Wälde vereinigte. In der Folgezeit reduzierte sich die Zahl der Gemeinden stetig.

Die verbliebenen Gemeinden des alten Landkreises Freudenstadt gingen am 1. Januar 1973 im neuen vergrößerten Landkreis Freudenstadt auf. Dieser gab 1974/75 im Rahmen der Gemeindereform noch zwei Gemeinden an den Landkreis Calw und eine Gemeinde an den Landkreis Rottweil ab.

Die größte Gemeinde des alten Landkreises Freudenstadt war die Kreisstadt Freudenstadt. Die kleinste Gemeinde war Erzgrube.

Der alte Landkreis Freudenstadt umfasste zuletzt eine Fläche von 612 Quadratkilometern und hatte bei der Volkszählung 1970 insgesamt 65.548 Einwohner.

In der Tabelle wird die Einwohnerentwicklung des alten Landkreises Freudenstadt bis 1970 angegeben. Alle Einwohnerzahlen sind Volkszählungsergebnisse.

Datum Einwohner
17. Mai 1939 46.052
13. September 1950 50.759
Datum Einwohner
6. Juni 1961 58.409
27. Mai 1970 65.548

Es folgt eine Liste der Gemeinden des alten Landkreises Freudenstadt vor der Gemeindereform. Nahezu alle Gemeinden gehören auch heute noch zum Landkreis Freudenstadt. Lediglich Busenweiler gehört zum Landkreis Rottweil, und Fünfbronn und Garrweiler gehören zum Landkreis Calw.

frühere Gemeinde heutige Gemeinde Einwohner
am 6. Juni 1961
Aach Dornstetten 784
Alpirsbach, Stadt Alpirsbach 4.125
Baiersbronn Baiersbronn 9.217
Besenfeld Seewald 661
Betzweiler Loßburg 696
Böffingen Glatten 241
Bösingen Pfalzgrafenweiler 511
Busenweiler Dornhan 207
Cresbach Waldachtal 506
Dietersweiler Freudenstadt 1.346
Dornstetten, Stadt Dornstetten 2.358
Durrweiler Pfalzgrafenweiler 320
Edelweiler Pfalzgrafenweiler 185
Ehlenbogen Alpirsbach 356
Erzgrube Seewald 134
Freudenstadt, Stadt Freudenstadt 14.213
Fünfbronn Simmersfeld 245
Garrweiler Altensteig 155
Glatten Glatten 1.385
Göttelfingen Seewald 583
Grömbach Grömbach 459
Grüntal Freudenstadt 541
Hallwangen Dornstetten 923
Herzogsweiler Pfalzgrafenweiler 334
Hochdorf Seewald 368
Hörschweiler Waldachtal 280
Huzenbach Baiersbronn 586
Igelsberg Freudenstadt 287
Kälberbronn Pfalzgrafenweiler 167
Klosterreichenbach Baiersbronn 1.668
Lombach Loßburg 529
Loßburg Loßburg 2.070
Lützenhardt Waldachtal 1.339
Neuneck Glatten 272
Oberiflingen Schopfloch 403
Pfalzgrafenweiler Pfalzgrafenweiler 2.365
Reinerzau Alpirsbach 396
Röt Baiersbronn 623
Schömberg Loßburg 338
Schopfloch Schopfloch 779
Schwarzenberg Baiersbronn 868
Sterneck Loßburg 293
Tumlingen Waldachtal 570
Unteriflingen Schopfloch 280
Untermusbach Freudenstadt 503
Vierundzwanzig Höfe Loßburg 346
Wälde Loßburg 444
Wittendorf Loßburg 723
Wittlensweiler Freudenstadt 1.244
Wörnersberg Wörnersberg 183

Kfz-Kennzeichen

Am 1. Juli 1956 wurde dem Landkreis bei der Einführung der bis heute gültigen Kfz-Kennzeichen das Unterscheidungszeichen FDS zugewiesen. Es wird durchgängig bis heute ausgegeben. Aufgrund der Kennzeichenliberalisierung ist seit dem 2. Dezember 2013 das Unterscheidungszeichen HOR (Horb) erhältlich. Am 19. Februar 2018 kamen HCH (Hechingen) und WOL (Wolfach) hinzu.

Weblinks

Hinweis

Dieser Artikel wurde aus der deutschsprachigen Wikipedia entnommen. Den Originalartikel finden Sie unter http://de.wikipedia.org/wiki/Landkreis Freudenstadt

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